Privatdetektei DWK-NRW

Schnelle Einsatzbereitschaft !   Bundesweite Ermittlungen !

 

0172 - 95 66 9 37

Privatdetektei & Wirtschaftsdetektei in NRW in Gelsenkirchen

Sie haben einen Verdacht ? Wir bringen gerichtsverwertbare Beweise !

 

Auch im Privatleben kommt es zu Betrug und Misstrauen.

Wir helfen bei der Aufklärung von Verdächtigungen in einer Partnerschaft. Ebenso kommen wir bei Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten zum Einsatz. Auch wenn Personen vermisst werden, versuchen wir Klärung in den Fall zu bringen.

 

Unsere Privatdetektei konnte vielen unserer Klienten helfen.

 

Weitere Einsatzgebiete der Privatdetektei sind:

  • Personenüberwachung
  • Anschriftenermittlung
  • Beweissicherung bei Erpressung
  • Sicherstellung von Eigentum
  • Unterhaltsangelegenheiten
  • Sorgerechtsangelegenheiten
  • Erbangelegenheiten
  • Fehlverhalten in der Partnerschaft
  • Entführungen - Kindesentzug
  • Auffinden von versteckten oder vermissten Personen
  • Beweissicherung bei Sachbeschädigung an Fahrzeugen oder Objekten
  • Beweissicherung bei vorliegender Erpressung/Bedrohung
  • Sicherung von Beweisen in Zivil-, & Strafprozessen
  • offene und verdeckte Videoüberwachung
  • Mietstreitigkeiten
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Stalking - Nachstellen
  • Seitensprung
  • Bezness
  • Schuldnersuche

Brauchen Sie Rat in einer Angelegenheit? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.

BGH: Detektivkosten sind im Einzelfall notwendige Kosten des Rechtsstreits

beck-fachdienst Zivilverfahrensrecht - FD-ZVR 2013, 348413

GG Art. 1, 2 I; ZPO § 91 I 1

Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln (hier: zur Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten) entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne des § 91 I 1 ZPO gehören, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf.

BGH, Beschluss vom 15.05.2013 - XII ZB 107/08, BeckRS 2013, 11681

 

Quelle: http://beck-aktuell.beck.de/news/bgh-detektivkosten-sind-im-einzelfall-notwendige-kosten-des-rechtsstreits

 

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