Privatdetektei DWK-NRW
Privatdetektei & Wirtschaftsdetektei in NRW in Gelsenkirchen
Sie haben einen Verdacht ? Wir bringen gerichtsverwertbare Beweise !
Auch im Privatleben kommt es zu Betrug und Misstrauen.
Wir helfen bei der Aufklärung von Verdächtigungen in einer Partnerschaft. Ebenso kommen wir bei Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten zum Einsatz. Auch wenn Personen vermisst werden, versuchen wir Klärung in den Fall zu bringen.
Unsere Privatdetektei konnte vielen unserer Klienten helfen.
Weitere Einsatzgebiete der Privatdetektei sind:
- Personenüberwachung
- Anschriftenermittlung
- Beweissicherung bei Erpressung
- Sicherstellung von Eigentum
- Unterhaltsangelegenheiten
- Sorgerechtsangelegenheiten
- Erbangelegenheiten
- Fehlverhalten in der Partnerschaft
- Entführungen - Kindesentzug
- Auffinden von versteckten oder vermissten Personen
- Beweissicherung bei Sachbeschädigung an Fahrzeugen oder Objekten
- Beweissicherung bei vorliegender Erpressung/Bedrohung
- Sicherung von Beweisen in Zivil-, & Strafprozessen
- offene und verdeckte Videoüberwachung
- Mietstreitigkeiten
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Stalking - Nachstellen
- Seitensprung
- Bezness
- Schuldnersuche
Brauchen Sie Rat in einer Angelegenheit? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.
BGH: Detektivkosten sind im Einzelfall notwendige Kosten des Rechtsstreits
Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln (hier: zur Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten) entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne des § 91 I 1 ZPO gehören, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf.
BGH, Beschluss vom 15.05.2013 - XII ZB 107/08, BeckRS 2013, 11681
Quelle: http://beck-aktuell.beck.de/news/bgh-detektivkosten-sind-im-einzelfall-notwendige-kosten-des-rechtsstreits