Honorar
Detektei DWK-NRW Wirtschaftsdetektei & Privatdetektei in Gelsenkirchen
Unsere Leistungen werden nach einem Stundensatz sowie angefallener Km-Leistung berechnet.
Pauschalhonorare auf Anfrage. Wir arbeiten nicht auf Erfolgsprämien. Ratenzahlung in Ausnahmefällen nach Bonitätsprüfung möglich.
Bei unserem Einsatz entstehen dem Auftraggeber Kosten, welche jedoch oft vom Prozessgegner zurückgefordert werden können. BGH-Urteile liegen vor.
Urteil des Oberlandesgericht Hamm - Az.: 23W 92/92
Die für einen Detektiv entstandenen Kosten sind nach § 91 ZPO dann erstattungsfähig, wenn diese Investition im unmittelbaren Zusammenhang mit dem späteren Prozess steht. Aus kostenrechtlicher Sicht ist die Beauftragung eines Detektivs gerechtfertigt, wenn bereits ein bestimmter Verdacht im Raume steht und die für eine Rechtsverteidigung oder schlüssige Antragsstellung erforderlichen Beweise und Einzelheiten nocht beschafft werden müssen. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Grundlagen nicht billiger oder ohne Detektiv, beschafft werden können.
Urteil des Oberlandesgericht München - Az.: 11 W 1592/93
Soweit durch einen Ermittlungsbericht und mittels einer entsprechenden Abrechnung zweifelsfrei nachweisbar, sind Detektivkosten erstattungsfähig, soweit die Beauftragung und Feststellung durch einen Detektiv den Umständen entsprechend notwendig und nicht in anderer Art und Weise zu erbringen gewesen wäre. Die prozessuale Stellung des Auftraggebers muss sich durch die unmittelbar prozessbezogenen Recherchen und Feststellungen vorteilhaft geändert haben.